Schwangerschaftsabbruch, Fehl- und Totgeburt
Die folgenden Themen gehören zu den schwierigsten und schmerzhaftesten, die werdende Eltern erleben können. Wir möchten Ihnen sachliche Informationen und Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten geben. Wenn Sie selbst betroffen sind, ist es wichtig zu wissen: Sie sind nicht allein, und es gibt professionelle Hilfe.
Schwangerschaftsabbruch
Ein Schwangerschaftsabbruch (Interruptio, im umgangssprachlichen oft "Abtreibung" genannt) ist die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die rechtlichen Regelungen sind im Strafgesetzbuch (§§ 218–219) und im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) festgelegt.
Die rechtlichen Voraussetzungen
- Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1 StGB): Ein Abbruch ist innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis (= 14 SSW post menstruationem) straffrei, wenn die Schwangere mindestens drei Tage zuvor an einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und sich für den Abbruch entschieden hat. Die Beratung muss ergebnisoffen geführt werden.
- Medizinische Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB): Wenn die Fortführung der Schwangerschaft schwere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Mutter mit sich bringt, ist ein Abbruch ohne Zeitbeschränkung straffrei.
- Kriminologische Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB): Bei Schwangerschaft nach einer Sexualstraftat (z. B. Vergewaltigung) ist ein Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei.
Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
Bis zur 9. SSW kann ein medikamentöser Abbruch mit Mifepriston (Mifegyne) und Misoprostol durchgeführt werden. Ab der 9. SSW kommt meist die Saug-Curettage in Frage, eine kleine Operation unter örtlicher oder Vollnarkose. In der späteren Schwangerschaft (z. B. bei medizinischer Indikation) sind komplexere Verfahren wie die medikamentös eingeleitete Geburt erforderlich.
Beratungsstellen
In Deutschland bieten verschiedene Stellen die gesetzlich vorgeschriebene Konfliktberatung an:
- pro familia – bundesweit vertreten
- Caritas / Donum Vitae – katholisch geprägt
- Diakonie – evangelisch geprägt
- Awo (Arbeiterwohlfahrt)
- Städtische Gesundheitsämter
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – Hilfetelefon: 0800-40 40 020 (kostenfrei, anonym)
Eine vertrauliche Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Die Beratung kann in Anspruch genommen werden, ohne dass Sie sich für einen Abbruch entscheiden müssen.
Fehlgeburt (Abort)
Bei einer Fehlgeburt endet eine Schwangerschaft ungewollt vor Erreichen der Lebensfähigkeit des Kindes (vor der 24. SSW oder bei einem Geburtsgewicht unter 500 g). Fehlgeburten sind häufig: Etwa 10–15 Prozent aller klinisch festgestellten Schwangerschaften enden in einer Fehlgeburt, die meisten davon in den ersten 12 SSW.
Ursachen
- Chromosomale Anomalien beim Kind (häufigste Ursache, etwa 50–60 Prozent aller Fehlgeburten)
- Hormonelle Störungen der Mutter (z. B. Schilddrüsenstörungen, Gelbkörperschwäche)
- Anatomische Ursachen (Fehlbildungen der Gebärmutter, Myome)
- Infektionen (z. B. Listeriose, Cytomegalievirus)
- Autoimmunerkrankungen (z. B. Antiphospholipid-Syndrom)
- Mütterliches Alter (deutlich erhöhtes Risiko ab dem 35. Lebensjahr)
- Lebensstilfaktoren (Rauchen, exzessiver Alkoholkonsum, Drogenmissbrauch)
Symptome
Eine drohende Fehlgeburt kündigt sich oft an durch vaginale Blutungen, krampfartige Unterleibsschmerzen, Verlust von Schwangerschaftssymptomen (z. B. plötzliches Nachlassen der Übelkeit oder Brustspannung). Bei diesen Symptomen sollten Sie umgehend Ihre Frauenärztin oder eine gynäkologische Notaufnahme aufsuchen.
Verarbeitung
Eine Fehlgeburt ist nicht nur ein medizinisches Ereignis, sondern auch ein tiefer emotionaler Verlust. Trauer, Schuldgefühle, Ängste und Wut sind völlig normale Reaktionen. Lassen Sie sich Zeit für die Trauerverarbeitung und scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen:
- Initiative Regenbogen (www.initiative-regenbogen.de) – Selbsthilfe nach Fehl-, Tot- oder Frühgeburt
- Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland (www.veid.de)
- Trauer-/Psychotherapie auf Empfehlung des Hausarztes
Totgeburt (intrauteriner Fruchttod ab 24. SSW)
Wenn ein Kind nach der 24. SSW oder mit einem Geburtsgewicht über 500 g im Mutterleib verstirbt und nicht lebend geboren wird, spricht man von einer Totgeburt. Etwa 0,3 Prozent aller Schwangerschaften enden in einer Totgeburt, in Deutschland sind das jährlich etwa 2.500–3.000 Fälle.
Häufige Ursachen
- Plazentastörungen (Plazenta-Insuffizienz, vorzeitige Plazentalösung)
- Nabelschnurkomplikationen (Nabelschnurumschlingung, -knoten)
- Infektionen
- Schwere Fehlbildungen oder chromosomale Anomalien
- Schwere mütterliche Erkrankungen (z. B. Präeklampsie, Diabetes)
- Bei etwa einem Drittel der Fälle bleibt die Ursache trotz intensiver Diagnostik unklar (idiopathische Totgeburt)
Verlauf nach Diagnose
Nach der Diagnose einer Totgeburt wird in der Regel die Geburt eingeleitet, damit das Kind auf natürlichem Weg geboren werden kann. Ein Kaiserschnitt wird nur bei spezifischen Indikationen durchgeführt. Den Eltern wird die Möglichkeit gegeben, vom Kind Abschied zu nehmen, es zu sehen, im Arm zu halten und ggf. zu fotografieren. Auch bestattungsrechtliche Fragen werden geklärt (in Deutschland besteht für Totgeborene seit 2013 ein Bestattungsrecht).
Begleitung der Eltern
Die Geburt eines toten Kindes ist eine der schwersten Erfahrungen, die Eltern erleben können. Wichtig ist eine professionelle und einfühlsame Begleitung:
- Krankenhausseelsorge – in vielen Kliniken vorhanden, konfessionsunabhängig
- Hebammen mit Spezialausbildung für sternenkind-Begleitung
- Selbsthilfegruppen für verwaiste Eltern
- Trauertherapie bei spezialisierten Therapeuten
- Sozialdienst der Kliniken berät zu praktischen Fragen (Mutterschutz nach Totgeburt, Bestattung, Gedenkfeiern)
Schweigen brechen, Hilfe annehmen
Schwangerschaftsverluste und der Wunsch nach einem Abbruch sind in unserer Gesellschaft oft mit Scham, Tabus und Schweigen verbunden. Doch das Schweigen erschwert die Trauerverarbeitung und verstärkt die Isolation. Wir möchten ermutigen: Sprechen Sie über Ihre Gefühle. Mit dem Partner, mit der Familie, mit Freunden – oder mit einer Vertrauensperson. Niemand muss eine solche Belastung allein tragen.
Auch in unserer Apotheke sind Sie willkommen, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen – sei es zu Medikamenten, zur Trauerbegleitung oder einfach zu praktischen Aspekten des Alltags. Wir hören zu, geben Hinweise auf weiterführende Unterstützung und bewahren absolute Diskretion.
